Innerhalb der EU ist es verboten, Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zu machen, die eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung haben. Denn – wie der Name der Nahrungsergänzungsmittel schon sagt – fallen deine Produkte in die Kategorie der Lebensmittel. Sie ergänzen die normale Ernährung und gehören NICHT in die Kategorie der Medikamente.
Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, worauf wir aber dennoch unbedingt hinweisen wollen: die Inhaltsstoffe deiner Produkte müssen zugelassen sein. Da soll es ein paar schwarze Schafe geben, die auch andere Produkte in den Verkehr gebracht haben. Frechheit.
Aber sowas würden wir hier bei uns niemals zulassen. Da kannst du dich ganz auf den Logistiker deines Vertrauens verlassen. Für genauere Infos ziehst du dir am Besten die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004 zu Gemüte. Dann bist du auf der sicheren Seite. Oder du sprichst mit uns, das geht natürlich auch.
WAS DU IM CROSS-BORDER FULFILLMENT MIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN, VITAMINEN UND SUPPLEMENTEN INTERNATIONAL BEACHTEN MUSST
Das ist jetzt der Zeitpunkt, an dem ein ganz wichtiges Wort fallen muss (eigentlich schon früher, aber hier passt es jetzt grad endlich rein): Lebensmittelsicherheit. Boom.
Da es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um potenziell gesundheitsgefährdende Produkte handelt, müssen besondere Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit beachtet werden. Das gilt insbesondere für deren Versand ins Ausland, wobei hier unterschiedliche Regelungen gelten.
Grundsätzlich kannst du als lizenzierter Online Händler deine Nahrungsergänzungsmittel dann grenzüberschreitend verkaufen, wenn du die im betreffenden Zielmarkt geforderten Dokumente und Zertifikate zur Verfügung stellst. Besonderes Augenmerk solltest du dabei auf die Komplementärsubstanzen richten. Das sind zum Beispiel Konservierungsmittel oder auch Farb- und Süßstoffe.
Versendest du Supplemente in die USA gibt es lediglich Empfehlungen, die jedoch kein tatsächliches Hindernis für den Versand darstellen. Dagegen gelten für den Import in die EU vergleichsweise strenge Regeln.
Überlege dir also im Vornherein gut, in welches Zielland du deine Nahrungsergänzungsmittel versenden möchtest. So kannst du dich rechtzeitig sowohl über die Gesetze und Vorgaben des jeweiligen Ziellandes als auch über das Ursprungsland informieren. Selber oder mit unserer Hilfe. Läuft.
Ach ja, eines sei noch erwähnt: manche Versanddienstleister schließen bestimmte Produkte in ihren Unternehmensrichtlinien aus. Aber da stehen wir dir als Online Shop Fulfillment-Buddy natürlich rat- und tatkräftig zur Seite und bieten dir trotzdem viele Möglichkeiten, eh klar.